AGB
§ 1 Entwicklung der Website durch die ActiView GmbH
(1) Die ActiView GmbH entwickelt zunächst ein Konzept für die Website, welches die geplante Anzahl und die wesentlichen Elemente jeder einzelnen Webseite sowie ihre Verknüpfung untereinander aufzeigt. Für das Konzept der Website verpflichtet sich Die ActiView GmbH zur Vorlage von unterschiedlichen Vorschlägen (Konzeptvorschläge), sofern nicht der Auftraggeber vor der Vorlage der vollen Anzahl geschuldeter Konzeptvorschläge bereits einem bestimmten Vorschlag schriftlich zugestimmt hat.
(2) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Auftraggeber den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber der ActiView GmbH schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale eines der Konzeptvorschläge, so kann der Web-designer nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung der Website fortfahren. Lehnt der Auftraggeber den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge der ActiView GmbH in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal ab, so hat die ActiView GmbH das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.
(3) Nach Freigabe eines Konzeptvorschlags durch den Auftraggeber erstellt die ActiView GmbH auf dessen Grundlage zunächst einen Prototyp der Website. Dieser Prototyp hat den geplanten Seitenaufbau (Optik und inhaltliche Elemente), die Struktur und die Navigation der einzelnen Webseiten sowie ihre Verknüpfung untereinander anzudeuten. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Für die Freigabe des Prototyps gilt Abs. 2 entsprechend.
(2) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Auftraggeber den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber der ActiView GmbH schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale eines der Konzeptvorschläge, so kann der Web-designer nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung der Website fortfahren. Lehnt der Auftraggeber den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge der ActiView GmbH in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal ab, so hat die ActiView GmbH das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.
(3) Nach Freigabe eines Konzeptvorschlags durch den Auftraggeber erstellt die ActiView GmbH auf dessen Grundlage zunächst einen Prototyp der Website. Dieser Prototyp hat den geplanten Seitenaufbau (Optik und inhaltliche Elemente), die Struktur und die Navigation der einzelnen Webseiten sowie ihre Verknüpfung untereinander anzudeuten. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Für die Freigabe des Prototyps gilt Abs. 2 entsprechend.
§ 2 Erstellung der Website durch die ActiView GmbH
(1) Nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber oder dem rügelosen Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist erstellt die ActiView GmbH die Website entsprechend dem Konzept durch Programmierung des html-, shtml, asp-, php- oder vergleichbaren Codes einer jeden einzelnen Webseite, sowie durch Einbindung der vereinbarten Elemente in die Codes der Webseiten und durch Verknüpfung der einzelnen Webseiten untereinander gemäß der vorgesehenen Struktur.
(2) Die erstellten Seiten haben bei Verwendung der Browserversion, für die sie optimiert wurden, fehlerfrei und ohne Beeinträchtigung der Seitenoptik abrufbar zu sein. Hyperlinks, die auf Unterseiten innerhalb der erstellten Website verweisen, müssen einwandfrei funktionieren. Für sonstige Hyperlinks ist eine Funktionskontrolle im Zeitpunkt ihrer Anlage vorzunehmen. Benötigte Browser-Plugins müssen entweder in der Browserversion, für die die Seite optimiert wurde, standardmäßig enthalten sein oder durch Anklicken von nicht mehr als zwei weiteren Links herunterladbar gemacht werden.
(3) Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen der Website (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software u. a.) nicht gem. § 8 Abs. 2 dieses Vertrages Sache des Auftraggebers ist, verpflichtet sich die ActiView GmbH, diese Elemente aus allgemein zugänglichen Datenbanken, ersatzweise vom Rechteinhaber, zu beschaffen und die betreffenden Nutzungsrechte im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu er-werben.
(4) Die ActiView GmbH hat die erstellte Website nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers zu übertragen. Er kann dies durch Heraufladen der Daten auf einen vom Auftraggeber angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, dem Auftraggeber zumutbare Weise bewerkstelligen. Auf Wunsch des Auftraggebers ist die ActiView GmbH verpflichtet, beim Heraufladen der erstellten Website auf einen Webserver.
(2) Die erstellten Seiten haben bei Verwendung der Browserversion, für die sie optimiert wurden, fehlerfrei und ohne Beeinträchtigung der Seitenoptik abrufbar zu sein. Hyperlinks, die auf Unterseiten innerhalb der erstellten Website verweisen, müssen einwandfrei funktionieren. Für sonstige Hyperlinks ist eine Funktionskontrolle im Zeitpunkt ihrer Anlage vorzunehmen. Benötigte Browser-Plugins müssen entweder in der Browserversion, für die die Seite optimiert wurde, standardmäßig enthalten sein oder durch Anklicken von nicht mehr als zwei weiteren Links herunterladbar gemacht werden.
(3) Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen der Website (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software u. a.) nicht gem. § 8 Abs. 2 dieses Vertrages Sache des Auftraggebers ist, verpflichtet sich die ActiView GmbH, diese Elemente aus allgemein zugänglichen Datenbanken, ersatzweise vom Rechteinhaber, zu beschaffen und die betreffenden Nutzungsrechte im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu er-werben.
(4) Die ActiView GmbH hat die erstellte Website nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers zu übertragen. Er kann dies durch Heraufladen der Daten auf einen vom Auftraggeber angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, dem Auftraggeber zumutbare Weise bewerkstelligen. Auf Wunsch des Auftraggebers ist die ActiView GmbH verpflichtet, beim Heraufladen der erstellten Website auf einen Webserver.
§ 3 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte
(1) Die an der Gesamt-Website, den einzelnen Unterseiten sowie ggf. eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen beim Webdesigner. Sämtliche Nutzungsrechte hieran für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten räumt Die ActiView GmbH ausschließlich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Auftraggeber ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z. B. in Rundfunk und Fern-sehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten.
Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der ActiView GmbH bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist beim Auftraggeber. Die Nutzungsrechtseinräumung gilt auch für Rechte, die auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen. Alle Rechte sind durch den Auftraggeber ganz oder teilweise weiter übertragbar. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 7 dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. Die ActiView GmbH kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet dadurch nicht statt.
(2) Im Hinblick auf etwaig von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht erfasste Nutzungsarten räumt Die ActiView GmbH dem Auftraggeber eine Option zu angemessenen Bedingungen sowie ein Eintrittsrecht in jeden Vertrag zwischen der ActiView GmbH und einem Dritten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Website und alle hierfür geschaffenen Werke zu denselben Bedingungen ein.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website auch in Verbindung mit anderen Werken auszuwerten (z. B. Webringe), sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Webdesigner umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Die ActiView GmbH wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen ihre Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann die ActiView GmbH verlangen, dass sie im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird. In Bezug auf vom ActiView geschaffene Elemente der Website, wie z. B. Texte, Bilder oder interaktive Elemente, nimmt die ActiView GmbH Entstellungsschutz nur in Fällen gröblichen Verstoßes gegen ihre Urheberpersönlichkeitsinteressen in Anspruch, es sei denn, der Auftraggeber hat an ihrer uneingeschränkten Verwertbarkeit kein berechtigtes Interesse.
(4) Die ActiView GmbH ist nichtausschließlich berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann sie u. a. Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (z. B. Thumbnails), insbesondere der Startseite, herstellen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Sie muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Auftraggebers Rücksicht nehmen, hinweisen und diesen nennen. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der von der ActiView GmbH abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.
(5) Die ActiView GmbH ermächtigt den Auftraggeber als Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte hiermit unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Website, einzelner Webseiten oder einzelner Elemente vorzugehen. Das Recht der ActiView GmbH, selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, ist ausgeschlossen.
(6) Die ActiView GmbH hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihr erstellten Webseite. Sie darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung der ActiView GmbH zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Website, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Auftraggeber den Copyright-Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen.
(7) Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.
Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der ActiView GmbH bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist beim Auftraggeber. Die Nutzungsrechtseinräumung gilt auch für Rechte, die auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen. Alle Rechte sind durch den Auftraggeber ganz oder teilweise weiter übertragbar. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 7 dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. Die ActiView GmbH kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet dadurch nicht statt.
(2) Im Hinblick auf etwaig von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht erfasste Nutzungsarten räumt Die ActiView GmbH dem Auftraggeber eine Option zu angemessenen Bedingungen sowie ein Eintrittsrecht in jeden Vertrag zwischen der ActiView GmbH und einem Dritten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Website und alle hierfür geschaffenen Werke zu denselben Bedingungen ein.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website auch in Verbindung mit anderen Werken auszuwerten (z. B. Webringe), sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Webdesigner umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Die ActiView GmbH wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen ihre Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann die ActiView GmbH verlangen, dass sie im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird. In Bezug auf vom ActiView geschaffene Elemente der Website, wie z. B. Texte, Bilder oder interaktive Elemente, nimmt die ActiView GmbH Entstellungsschutz nur in Fällen gröblichen Verstoßes gegen ihre Urheberpersönlichkeitsinteressen in Anspruch, es sei denn, der Auftraggeber hat an ihrer uneingeschränkten Verwertbarkeit kein berechtigtes Interesse.
(4) Die ActiView GmbH ist nichtausschließlich berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann sie u. a. Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (z. B. Thumbnails), insbesondere der Startseite, herstellen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Sie muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Auftraggebers Rücksicht nehmen, hinweisen und diesen nennen. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der von der ActiView GmbH abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.
(5) Die ActiView GmbH ermächtigt den Auftraggeber als Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte hiermit unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Website, einzelner Webseiten oder einzelner Elemente vorzugehen. Das Recht der ActiView GmbH, selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, ist ausgeschlossen.
(6) Die ActiView GmbH hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihr erstellten Webseite. Sie darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung der ActiView GmbH zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Website, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Auftraggeber den Copyright-Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen.
(7) Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.
§ 4 Beschaffung einer Internet-Domain
(1) Die ActiView GmbH übernimmt die Beschaffung der Internet-Domain(s), unter der die vertragsgegenständliche Website abrufbar gemacht werden soll. Die ActiView GmbH übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der gewünschten Domain oder die Nichtverletzung fremder Rechte (z. B. Namens-, Marken- oder Titelrechte) durch die Registrierung der gewünschten Domain auf den Auftraggeber. Falls die gewünschte(n) Domain(s) nicht mehr verfügbar sein sollte(n), sind alternativ die Domains zu beschaffen. Gelingt auch dies nicht, so hat die ActiView GmbH in Absprache mit dem Auftraggeber eine andere, verfügbare Domain zu beschaffen, die der ursprünglich gewünschten Domain möglichst ähnlich ist. Vorschläge für solche Alternativdomains hat die ActiView GmbH zu bringen. Die Einholung von Rechten an von der zuständigen Vergabestelle bereits für Dritte registrierten Domains obliegt der ActiView GmbH nicht.
(2) Hat die ActiView GmbH die Beschaffung der Domain übernommen, so hat sie diese auf den Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu registrieren und auf Verlangen des Auftraggebers jederzeit die Übertragung auf einen anderen Provider zu veranlassen. Insbesondere bei der Auswahl des Domainnamens und der Registrierungsstelle sowie bei den Verhandlungen über die Konditionen hat die ActiView GmbH die Vermögensinteressen des Auftraggebers selbstständig wahrzunehmen und ihre Sachkunde im Dienste des Auftraggebers einzusetzen. Über den Stand und Verlauf ihrer Unternehmungen in dieser Angelegenheit hat sie dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit Auskunft zu geben und Rechenschaft abzulegen.
(3) Sämtliche an der Domain erworbenen Rechte und Namensrechte liegen beim Auftraggeber.
(2) Hat die ActiView GmbH die Beschaffung der Domain übernommen, so hat sie diese auf den Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu registrieren und auf Verlangen des Auftraggebers jederzeit die Übertragung auf einen anderen Provider zu veranlassen. Insbesondere bei der Auswahl des Domainnamens und der Registrierungsstelle sowie bei den Verhandlungen über die Konditionen hat die ActiView GmbH die Vermögensinteressen des Auftraggebers selbstständig wahrzunehmen und ihre Sachkunde im Dienste des Auftraggebers einzusetzen. Über den Stand und Verlauf ihrer Unternehmungen in dieser Angelegenheit hat sie dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit Auskunft zu geben und Rechenschaft abzulegen.
(3) Sämtliche an der Domain erworbenen Rechte und Namensrechte liegen beim Auftraggeber.
§ 5 Beschaffung von Webserver-Speicherplatz
(1) Die ActiView GmbH übernimmt die Beschaffung von Webserver-Speicherplatz, auf dem die vertragsgegenständliche Website abgelegt werden soll. Die ActiView GmbH hat dem Auftraggeber Vorschläge für geeignete Presence Provider zu machen und nach Absprache mit dem Auftraggeber den Vertrag abzuschließen.
(2) Hat die ActiView GmbH die Beschaffung des Webserver-Speicherplatzes übernommen, so hat er dies im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu tun und auf Verlangen des Auftraggebers jederzeit die Berechtigung des Auftraggebers zu bescheinigen. Insbesondere bei der Auswahl des Providers und bei den Vertragsverhandlungen hat Die ActiView GmbH die Vermögensinteressen des Auftraggebers selbstständig wahrzunehmen und sei-ne Sachkunde im Dienste des Auftraggebers einzusetzen. Über den Stand und Verlauf seiner Unternehmungen in dieser Angelegenheit hat er dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit Auskunft zu geben und Rechenschaft abzulegen.
(2) Hat die ActiView GmbH die Beschaffung des Webserver-Speicherplatzes übernommen, so hat er dies im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu tun und auf Verlangen des Auftraggebers jederzeit die Berechtigung des Auftraggebers zu bescheinigen. Insbesondere bei der Auswahl des Providers und bei den Vertragsverhandlungen hat Die ActiView GmbH die Vermögensinteressen des Auftraggebers selbstständig wahrzunehmen und sei-ne Sachkunde im Dienste des Auftraggebers einzusetzen. Über den Stand und Verlauf seiner Unternehmungen in dieser Angelegenheit hat er dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit Auskunft zu geben und Rechenschaft abzulegen.
§ 6 Vergütung und Auslagenersatz
(1) Erbringt die ActiView GmbH im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, oder erbringt er Leistungen, die erst auf Grund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Auftraggebers erforderlich geworden sind, so erhält er hierfür eine zusätzliche Vergütung i. H. v. 65 EUR pro Stunde.
(2) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern die ActiView GmbH im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf sie optiert hat und dies dem Auftraggeber jeweils bekannt ist. Entsteht die Umsatzsteuerpflicht oder die Option auf sie nachträglich, so kann die Mehrwertsteuer bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres unter Vorlage der Mehrwertsteuerpflicht-Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes gegen Rechnungsstellung nachgefordert werden. Danach erlischt die Forderung auf Umsatzsteuer-Erstattung.
(3) Die ActiView GmbH hat Anspruch auf Ersatz seiner folgenden Auslagen:
(2) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern die ActiView GmbH im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf sie optiert hat und dies dem Auftraggeber jeweils bekannt ist. Entsteht die Umsatzsteuerpflicht oder die Option auf sie nachträglich, so kann die Mehrwertsteuer bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres unter Vorlage der Mehrwertsteuerpflicht-Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes gegen Rechnungsstellung nachgefordert werden. Danach erlischt die Forderung auf Umsatzsteuer-Erstattung.
(3) Die ActiView GmbH hat Anspruch auf Ersatz seiner folgenden Auslagen:
- a. Ausgaben, die die ActiView GmbH zur Beschaffung von Inhaltselementen durch die ActiView GmbH gem. §§ 3 Abs. 3, 8 Abs. 3 dieses Vertrages für erforderlich halten durfte (z. B. Lizenzgebühren);
- b. Ausgaben, die die ActiView GmbH zur Beschaffung der Internet-Domain(s) gem. § 5 dieses Vertrages für erforderlich halten durfte;
- c. Ausgaben, die die ActiView GmbH zur Beschaffung von Webserver-Speicherplatz gem. § 6 dieses Vertrages für erforderlich halten durfte;
- d. Ausgaben, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber die nochmalige Änderung von bereits freigegebenen Teilen der Website verlangt, deren Änderung gem. § 11 Abs. 2 dieses Vertrages nicht mehr verlangt werden konnte.
- e. Sonstige Auslagen: . . . . . .
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat der ActiView GmbH alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. Prototypen) notwendigen In-formationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.
(2) Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototypen) hat der Auftraggeber der ActiView GmbH alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
(3) Der Auftraggeber beauftragt die ActiView GmbH gem. § 3 Abs. 4 dieses Vertrages mit der Beschaffung der folgenden Inhaltselemente: Er kann die ActiView GmbH während der Erstellung mit der Beschaffung weiterer Inhaltselemente beauftragen, die dieser jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen ablehnen kann.
(4) Der Auftraggeber hat der ActiView GmbH folgende Informationen spätestens unverzüglich nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototypen) in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
(2) Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototypen) hat der Auftraggeber der ActiView GmbH alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
- (a) Texte: . . . . . . (zB scanbare Druckseiten, word-documente, .rtf)
- (b) Bilder, Grafiken (inkl. Logos, ggf. Buttons): . . . . . . (zB .jpg, .gif, .psd, .tif, scanbare Photoabzüge)
- (c) Videos: . . . . . . (zB realvideo, windows media, MPG, DVD)
- (d) Informationen für interaktive Funktionen: . . . . .
- Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
(3) Der Auftraggeber beauftragt die ActiView GmbH gem. § 3 Abs. 4 dieses Vertrages mit der Beschaffung der folgenden Inhaltselemente: Er kann die ActiView GmbH während der Erstellung mit der Beschaffung weiterer Inhaltselemente beauftragen, die dieser jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen ablehnen kann.
(4) Der Auftraggeber hat der ActiView GmbH folgende Informationen spätestens unverzüglich nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototypen) in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
- a. Metatext-Informationen: schriftlich oder per E-Mail;
- b. Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Website: schriftlich oder per E-Mail;
- c. technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u. ä.): schriftlich oder per E-Mail;
- d. Sofern Die ActiView GmbH zum Heraufladen der fertigen Website auf einen Webserver berechtigt oder ver-pflichtet ist, so hat der Auftraggeber so bald als möglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Website die Zugangsdaten (URL/Datentelefonnummer, Benutzername und Passwort) des betreffenden Servers zur Verfügung zu stellen.
§ 8 Aufklärungspflichten/Eintrag in Suchmaschinen
(1) Aufgrund der besonderen Sachkunde des Webdesigners ist dieser dem Auftraggeber zur Aufklärung und Beratung über die Besonderheiten, Möglichkeiten und Verkehrssitten im Internet verpflichtet. Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auch auf rechtliche Gegebenheiten, sofern diese innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als bekannt vorausgesetzt werden können und Die ActiView GmbH sie kannte. Sie erstreckt sich insbesondere auch auf die Frage, ob bestimmte, vom Auftraggeber gewünschte Gestaltungen oder Inhalte überhaupt umgesetzt werden können und der Erfahrung nach dem vom Auftraggeber angestrebten Zweck dienlich sind.
(2) Die ActiView GmbH ist verpflichtet, die fertig gestellte Website in die folgenden Suchmaschinen einzutragen bzw. sie im Rahmen des rechtlich zulässigen auf Auffindbarkeit in den folgenden Suchmaschinen hin zu optimieren: . .
(2) Die ActiView GmbH ist verpflichtet, die fertig gestellte Website in die folgenden Suchmaschinen einzutragen bzw. sie im Rahmen des rechtlich zulässigen auf Auffindbarkeit in den folgenden Suchmaschinen hin zu optimieren: . .
§ 9 Leistungszeit und Kündigung
(1) Die gem. § 2 Abs. 1 S. 2 geschuldete Anzahl von Konzeptvorschlägen ist dem Auftraggeber bis . . . . . . vorzulegen. Die Nichteinhaltung dieses Termins ist für die ActiView GmbH unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Auftraggeber beruht.
(2) Die Website soll bis spätestens . . . . . . fertiggestellt und bereit sein, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden. Die Nichteinhaltung dieses Termins ist für die ActiView GmbH unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Auftraggeber beruht.
(3) Dieser Vertrag kann von beiden Seiten bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig beendet werden, insbesondere wenn Die ActiView GmbH die weitere Erfüllung ablehnt, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gem. § 8 dieses Vertrags nachhaltig nicht nachkommt oder der Auftraggeber fällige Abschlagszahlungen gem. § 7 Abs. 4 dieses Vertrages nicht leistet. Die Beendigung dieses Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Nachfristsetzung voraus, es sei denn die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Vertragspartei abgelehnt worden.
(4) Der Auftraggeber kann den Vertrag darüber hinaus auch ohne wichtigen Grund jederzeit beenden. Hiervon bleibt der Vergütungsanspruch des Webdesigners jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Ein-nahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den Auftraggeber vorgesehenen Kapazitäten.
(5) Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.
(2) Die Website soll bis spätestens . . . . . . fertiggestellt und bereit sein, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu werden. Die Nichteinhaltung dieses Termins ist für die ActiView GmbH unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Auftraggeber beruht.
(3) Dieser Vertrag kann von beiden Seiten bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig beendet werden, insbesondere wenn Die ActiView GmbH die weitere Erfüllung ablehnt, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gem. § 8 dieses Vertrags nachhaltig nicht nachkommt oder der Auftraggeber fällige Abschlagszahlungen gem. § 7 Abs. 4 dieses Vertrages nicht leistet. Die Beendigung dieses Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Nachfristsetzung voraus, es sei denn die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Vertragspartei abgelehnt worden.
(4) Der Auftraggeber kann den Vertrag darüber hinaus auch ohne wichtigen Grund jederzeit beenden. Hiervon bleibt der Vergütungsanspruch des Webdesigners jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Ein-nahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den Auftraggeber vorgesehenen Kapazitäten.
(5) Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.
§ 10 Abnahme und Zahlung
(1) Nach Fertigstellung der Website und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers gem. § 3 Abs. 4 ist der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen zu ihrer schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern sie den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept (bzw. Prototypen) entspricht.
(2) Die ActiView GmbH ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile der Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Auftraggeber zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept (bzw. dem Prototypen) entspricht. Einmal abgenommene Teile der Website können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte. Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht bleibt von einer Teilabnahme unberührt und richtet sich ausschließlich nach den Absätzen 1 und 3 dieses Paragraphen sowie nach § 7 dieses Vertrages.
(3) Nach der Gesamt-Abnahme der fertig gestellten Website ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, dem Auftraggeber in Form einer Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der offene Betrag ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Vergütung ist auf das Konto Nr 700800700 bei der Raiffeisen-Volksabnk eG, BLZ 28562297 einzuzahlen.
(4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von . . . . . . % pro Jahr zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass der tatsächliche Schaden geringer ist. Die Möglichkeit des Webdesigners zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.
(2) Die ActiView GmbH ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile der Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Auftraggeber zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept (bzw. dem Prototypen) entspricht. Einmal abgenommene Teile der Website können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte. Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht bleibt von einer Teilabnahme unberührt und richtet sich ausschließlich nach den Absätzen 1 und 3 dieses Paragraphen sowie nach § 7 dieses Vertrages.
(3) Nach der Gesamt-Abnahme der fertig gestellten Website ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, dem Auftraggeber in Form einer Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der offene Betrag ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Vergütung ist auf das Konto Nr 700800700 bei der Raiffeisen-Volksabnk eG, BLZ 28562297 einzuzahlen.
(4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von . . . . . . % pro Jahr zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass der tatsächliche Schaden geringer ist. Die Möglichkeit des Webdesigners zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel in der Funktionsfähigkeit der Website (im Hinblick auf die in § 3 Abs. 2 spezifizierten Browserversionen) nach dem Stand der Technik haftet Die ActiView GmbH grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vor-schriften der §§ 633 ff. BGB. Die ActiView GmbH haftet auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept (bzw. dem Prototypen) in der freigegebenen – oder der Freigabe gem. § 2 Abs. 3 S. 2 und § 2 Abs. 4 S. 3 dieses Vertrages gleichgestellten – Form entspricht. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet er nicht. Nach Meldung eines Mangels in der Funktionstüchtigkeit der Website während der Gewährleistungsfrist wird Die ActiView GmbH bis zu dessen Behebung eine Zwischenlösung bereitstellen, soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen ist.
(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Die ActiView GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) Die ActiView GmbH garantiert, dass die von ihm selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihm eingebrachten Ideen zur Konzeption der Gesamt-Website nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftraggeber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt die ActiView GmbH hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Gesamt-Website beruhen, haftet Die ActiView GmbH nur, wenn sie durch seine spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von ihm eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten Business-modell inhärent sind, haftet Die ActiView GmbH nicht. Im Übrigen haftet Die ActiView GmbH für Rechtsverstöße, die nicht in der Verletzung des Schutzrechtes eines Dritten bestehen nur, wenn er den Rechtsverstoß kannte und daher seine Aufklärungspflichten gem. § 9 dieses Vertrages verletzt hat.
(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Die ActiView GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) Die ActiView GmbH garantiert, dass die von ihm selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihm eingebrachten Ideen zur Konzeption der Gesamt-Website nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftraggeber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt die ActiView GmbH hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Gesamt-Website beruhen, haftet Die ActiView GmbH nur, wenn sie durch seine spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von ihm eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten Business-modell inhärent sind, haftet Die ActiView GmbH nicht. Im Übrigen haftet Die ActiView GmbH für Rechtsverstöße, die nicht in der Verletzung des Schutzrechtes eines Dritten bestehen nur, wenn er den Rechtsverstoß kannte und daher seine Aufklärungspflichten gem. § 9 dieses Vertrages verletzt hat.
§ 12 Vertraulichkeit, Herausgabe- und Löschungspflichten, Konkurrenzverbot
(1) Die ActiView GmbH verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt umgekehrt.
(2) Die ActiView GmbH verpflichtet sich auch, nach Fertigstellung der Website und deren Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers alle ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, zu löschen; auf vorheriges Verlangen des Auftraggebers hat er diesem zu-vor eine Kopie der im Verlangen bezeichneten, bestimmten Informationen oder Inhalte zukommen zu lassen. In-formationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind an den Auftraggeber herauszugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.
(3) Die ActiView GmbH verpflichtet sich ferner, während der Dauer dieses Vertrages und bis zu 6 Monate nach dessen vollständiger Erfüllung nicht für einen anderen Auftraggeber tätig zu werden, der mit dem Auftraggeber dieses Vertrages in direktem Konkurrenzverhältnis steht. Ein solches direktes Konkurrenzverhältnis ist nur bei Branchengleichheit gegeben. Hierfür zahlt der Auftraggeber der ActiView GmbH eine gesonderte Vergütung.
(2) Die ActiView GmbH verpflichtet sich auch, nach Fertigstellung der Website und deren Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers alle ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, zu löschen; auf vorheriges Verlangen des Auftraggebers hat er diesem zu-vor eine Kopie der im Verlangen bezeichneten, bestimmten Informationen oder Inhalte zukommen zu lassen. In-formationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind an den Auftraggeber herauszugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.
(3) Die ActiView GmbH verpflichtet sich ferner, während der Dauer dieses Vertrages und bis zu 6 Monate nach dessen vollständiger Erfüllung nicht für einen anderen Auftraggeber tätig zu werden, der mit dem Auftraggeber dieses Vertrages in direktem Konkurrenzverhältnis steht. Ein solches direktes Konkurrenzverhältnis ist nur bei Branchengleichheit gegeben. Hierfür zahlt der Auftraggeber der ActiView GmbH eine gesonderte Vergütung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicher Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicher Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.
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